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   VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01   

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https://dejure.org/2003,5366
VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01 (https://dejure.org/2003,5366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.12.2003 - 3 N 2463/01 (https://dejure.org/2003,5366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 3 N 2463/01 (https://dejure.org/2003,5366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 9 BauNVO, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 6 BauNVO, § 7 Abs 2 BauNVO, § 9 BauNVO
    Kerngebiet ohne SB-Märkte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SB-Markt als typisierbare Nutzungsunterart im Sinne der Baunutzungsverordnung; Verstoß eines Bebauungsplans gegen den Grundsatz der planungsrechtlichen Erforderlichkeit; Vornahme einer Binnendifferenzierung gemäß § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 1 Abs. 9
    Bauplanungsrecht - Ausschluss, Einzelhandelsbetrieb, Kerngebiet, SB-Markt, Sortimentsbeschränkung, täglicher Bedarf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbot von SB-Märkten im Kerngebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung des Verbots von SB-Märkten mit Waren für den täglichen Bedarf nach § 1 Abs. 9 BauNVO zulässig? (IBR 2004, 280)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1666 (Ls.)
  • BauR 2004, 1904
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 17.09.1999 - 4 UE 952/99

    Abschlusserklärung für städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01
    Zur Begründung führt sie aus, soweit die Antragstellerseite materielle Mängel geltend mache, habe sich der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 4 UE 952/99 inzident mit der damals zum Bebauungsplanentwurf vorliegenden Begründung befasst und die städtebauliche Zielrichtung des nunmehr angefochtenen Bebauungsplans nachvollzogen.

    Dem Senat haben ein Ordner Aufstellungsunterlagen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 A, ein Ordner Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin, ein Ordner 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Antragsgegnerin sowie ein Ordner mit der Hauptsatzung der Antragsgegnerin (jeweils mit mehreren Mehrausfertigungen) sowie die Restakte des Verfahrens 4 UE 952/99 und Beschlussabdrucke der Verfahren 4 TG 4585 und 4586/98 vorgelegen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung gemacht wurden.

    Die in der Folgezeit geführten Prozesse belegen, dass sich die Antragstellerin, in welcher gesellschaftsrechtlichen Konstellation auch immer, jedenfalls personell immer der Person des derzeitigen Geschäftsführers zuzuordnen, zu keiner Zeit an den mit der HLT abgeschlossenen Vertrag zu halten gedachte (vgl. Verfahren vor dem Hess. VGH, 4 TG 4585 und 4 TG 4586/98 und insbesondere 4 UE 952/99, bestätigt vom BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 4 B 100.99 - die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 31. August 2000 - 1 BvR 778/00 -).

  • VGH Hessen, 19.09.2002 - 3 N 78/00

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebiet - Innenstadtrelevanz

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01
    Die angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist darüber hinaus verallgemeinerungsfähig, soweit es bei der Differenzierung um die Orientierung an marktüblichen Gegebenheiten sowie darum geht, dass gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO spezielle Gründe eine weitere Ausdifferenzierung rechtfertigen können (zum Ausschluss von sog. innenstadtrelevanten Hauptsortimenten im Gewerbegebiet vlg. auch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19.09.2002 - 3 N 78/00 - BauR 2003, 501).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, B. v. 14.08.1995 - 4 NB 21.95 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01
    Ein Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, soweit er nach der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, U. v. 07.05.1971 - IV C 76.68 - BRS 24 Nr. 15).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01
    Diese Binnendifferenzierung ist auch hinreichend bestimmt und orientiert sich an marktüblichen Gegebenheiten, wie das Bundesverwaltungsgericht dies in einem allerdings anders gelagerten Fall verlangt hat (Beschluss vom 27.07.1998 - 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 4 B 100.99
    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01
    Die in der Folgezeit geführten Prozesse belegen, dass sich die Antragstellerin, in welcher gesellschaftsrechtlichen Konstellation auch immer, jedenfalls personell immer der Person des derzeitigen Geschäftsführers zuzuordnen, zu keiner Zeit an den mit der HLT abgeschlossenen Vertrag zu halten gedachte (vgl. Verfahren vor dem Hess. VGH, 4 TG 4585 und 4 TG 4586/98 und insbesondere 4 UE 952/99, bestätigt vom BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 4 B 100.99 - die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 31. August 2000 - 1 BvR 778/00 -).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01
    "Besondere städtebauliche Gründe" rechtfertigen daher die gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung der im Planbereich zulässigen Nutzungen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01
    der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwGE 34, 301 - seither ständige Rechtsprechung).
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